4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gewerbegebiet Natzing"
Der Gemeinderat der Gemeinde Eggstätt hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB findet nicht statt. Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Eggstätt eingesehen werden. Nachfolgend werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Stellungnahme DB Energie vom 23.09.2011
Stellungnahme DB Energie vom 12.10.2011

