Vom Landratsamt Rosenheim wurde ein an den aktuellen Rechtsstand angepasstes Merkblatt zur Zulässigkeit von Gehölzpflege und -schnitt nach dem Naturschutzrecht herausgegeben. Dieses kann unter den Downloads eingesehen werden. Wir bitten um Beachtung.
Information zur Zulässigkeit von Gehölzpflege und -schnitt
Merkblatt des Landratsamtes Rosenheim zur Zulässigkeit von Gehölzpflege und -schnitt nach dem Naturschutzrecht