Beratung und Hilfe
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz ist der § 185a SGB IX seit 01.01.2022 in Kraft getreten. Dieser schafft sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“, um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren und unterstützen Arbeitgeber rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB 50) oder Gleichstellung. Sie sind ein flächendeckendes und trägerunabhängiges Netzwerk und lotsen durch die verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitgeber.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch.
EAA Oberbayern Südost
Wittelsbacherstraße 9
83022 Rosenheim
Rufnummer regional: 0172-8389105 oder 08031-3526025
E-Mail: ansprechstelle.oberbayern-suedost@eaa-bayern.de
Web: www.eaa-bayern.de
Darüber hinaus beraten wir im Rahmen unserer Beauftragung als Integrationsfachdienst seit mittlerweile 25 Jahren schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen rund um das Thema Beschäftigungssicherung.
Wir bieten kostenlose Beratung und Unterstützung für alle Menschen mit…
- …Schwerbehinderung oder Gleichstellung in Arbeit oder arbeitssuchend
- …die einen Grad der Behinderung beantragen möchten
- …mit gesundheitlichen Einschränkungen (ohne GdB) oder von Behinderung bedroht
- …Schwerbehindertenvertreter_Innen
- …Angehörige
- …sowie jede_r bei Fragen zum Thema Arbeit und Behinderung.
IFD Oberbayern Südost
Rosenheim Bad Tölz Waldkraiburg
Wittelsbacherstraße 9 Professor-Max-Lange-Platz 14 Neisseweg 2 - 10
83022 Rosenheim 83646 Bad Tölz 84478 WaldkraiburgTelefon 08031/35260-0 Telefon 08041/ 79908-93 Telefon 08638/ 69-
Telefax 08031/ 35260-29 Telefax 08041/ 69-191 Telefax 086387 69- 191Email: suedost@integrationsfachdienst-oberbayern.de
Web: www.integrationsfachdienst.de
Flyer Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber
Vortragsreihe "Arbeitsmarkt inklusiv!" -
Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Ein Gewinn für Alle!
Barrierefreiheit ein Gewinn für alle!
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
- bietet an 18 Standorten in Bayern
- kostenfreie Beratungen
- bei Sanierungsmaßnahmen und
- Wohnungsanpassungen an.
Beratungstermine von freiberuflichen Architektinnen und Architekten für
- private und öffentliche Bauvorhaben
- Innen- und Gartenbauarchitektur
- Wohnen im Alter
- Hilfe bei Fördermitteln
- Hilfe bei digitaler Barrierefreiheit
- Bei individuellen Fragen zur Barrierefreiheit
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ihre Ansprechpartnerin und Fachberaterin vor Ort ist Innenarchitektin
Dipl.-Ing. (FH) Susanne Moog.Alle Beratungstermine in einer unserer 18 Beratungsstellen in ganz Bayern finden Sie in unserem Beratungskalender oder im Internet. E-Mail info@byak-barrierefreiheit.de.
(Pressemitteilung Beauftragte des Landkreises Rosenheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
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"Eine für alle" - Jede(r) kann sich beraten lassen!
EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB® – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
E – Ergänzend zu bereits bestehenden Angeboten
U – Unabhängig von Kostenträgern
T – Teilhabe am alltäglichen Leben
B – Beratung von Betroffenen (Peer-Prinzip)
Besonderheiten dieser kostenlosen Beratung:
- unbürokratisch (Ratsuchende stellen keine Anträge)
- umfassend (für alle Arten von Beeinträchtigungen)
- niederschwellig (Ratsuchende müssen keine Voraussetzungen erfüllen)
- barrierefrei (Eingang, Toilette, Türrahmen 83cm)
- kostenlos (nicht nur die erste Beratung!)
EUTB ist unabhängig von den Kostenträgern der verschiedenen Leistungen (Krankenkassen, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Agentur für Arbeit etc.) und den Erbringern dieser Leistungen. Wir sind nur der/dem Ratsuchenden verpflichtet!
EUTB arbeitet nach dem Prinzip "Eine für Alle". Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabe-Anliegen die/der Ratsuchende hat: Unsere Beratungsstelle ist Anlaufpunkt/Ansprechpartner für alle Anfragen und für alle Beeinträchtigungsformen. Das bedeutet: Die Nutzer:innen können sich mit allen Fragen an ihre EUTB-Beratungsstelle vor Ort wenden, denn die Inklusion in der Gesellschaft soll wohnortnah angeboten werden.
Unser Ziel: Die Ratsuchenden sollen einen fundierten Antrag für ihre Hilfe stellen und dann auch die Hilfe bekommen!
Sie sind nicht mobil?
Melden Sie sich einfach. Hausbesuche sind bei Bedarf möglich. Wir beraten in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Beteiligte
BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
GSUB (Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung)(Pressemitteilung Beauftragte des Landkreises Rosenheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
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Kleine Helfer für Ihr Haus mit großer Wirkung
- Duschstühle sorgen für mehr Bequemlichkeit im Bad.
- Haltegriffe und Haltestangen geben Hilfestellung für Ihr Gleichgewicht.
- Gute Beleuchtung – vor allem auch nachts - sorgt für Orientierung und leichteres Erkennen von Stolperstellen.
- Handläufe – am besten beidseitig - oder auch Rampen bieten Sicherheit bei Absätzen, Stufen und Treppen.
- Treppenlifte helfen, wenn die Treppe nicht mehr selber zu bewältigen ist.
- Ein Hausnotrufsystem erhält Ihre Eigenständigkeit und hilft durch Knopfdruck auch bei plötzlichen Notlagen.
Und das Beste ist: Vieles davon übernehmen die Krankenkassen oder geben Zuschüsse!
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Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung
Kindergeld
Lebenslanges Kindergeld für Personen, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen Beantragung von Wohngeld
https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/wohngeld-infos-zum-beantragen-zu-leistungen-und-mehrLandespflegegeld
Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt kann Landespflegegeld beantragt werden.
1000 € im Jahr - einkommensunabhängig
Antrag unter http://www.landespflegegeld.bayern.deMobilitätshilfe
Für Fahrten mit Fahrdiensten (zum Beispiel Taxi, Behinderten-Fahrdiensten und Bussen von Vereinen)
Fahrten, die Privatpersonen durchführen, die nicht im eigenen Haushalt leben.
Ausgenommen: Fahrten zum Arzt oder zu Therapien
Voraussetzung: Merkzeichen aG im Behindertenausweis und 100% Schwerbehinderung
Antrag beim Bezirk Oberbayern https://www.bezirk-oberbayern.de/Mobilitätshilfe
Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (bis zu 4000 €)
behindertengerechte Anpassungen in der Wohnung wie Treppenlift, behindertengerechtes Bad usw.
Antrag bei der Pflegekasse, Pflegestufe notwendig https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
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Landespflegegeld
Erstantrag muss bis 31.12. gestellt werden
Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2, unabhängig davon, ob sie daheim oder im Pflegeheim leben, gewährt die Bay. Staatsregierung das Landespflegegeld. Es beträgt 1000 Euro pro Jahr und wird nur in seltenen Fällen mit anderen Pflegeleistungen verrechnet. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld
Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen, wie beispielsweise ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Der Erstantrag muss bis spätestens zum 31.12. des Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden, für das laufende Pflegegeldjahr also bis 31.12.2021. Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bei Änderungen, die den Leistungsanspruch betreffen, muss die Landespflegegeldstelle informiert werden.
Den Antrag und weitere Informationen sind im Internet unter http://www.landespflegegeld.bayern.de zu finden
Antragsformulare gibt es auch beim Finanzamt, dem Landratsamt, sowie dem Zentrum Bayern für Familie und Soziales, per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung telefonisch unter 089 12 222 13 immer von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
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Integrationsfachdienst Oberbayern Südost
Beratungsstelle und Dienstleister für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber
Der Integrationsfachdienst Oberbayern Südost ist der kompetente und barrierefreie Ansprechpartner für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote richten sich an:
- Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Beschäftigte, die zum Erhalt oder zur Anpassung ihres Arbeitsplatzes Unterstützung und Beratung benötigen
- Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
- Arbeitsuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- SchülerInnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Potenzial für den allgemeinen Arbeitsmarkt
- SchülerInnen mit Handicap auf dem Übergang ins Berufsleben
- Werkstattbeschäftigte, die Interesse an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben
Der Integrationsfachdienst berät alle Beteiligten neutral. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet der Arbeitsagenturen Rosenheim und Traunstein. Standorte finden Sie in Rosenheim, Bad Tölz, Traunstein und Waldkraiburg. Die MitarbeiterInnen des Integrationsfachdienstes freuen sich über Ihre Anfrage unter 08031-352600 oder suedost@integrationsfachdienst-oberbayern.de. Weitere Kontaktdaten der einzelnen Standorte finden Sie auch unter https://www.integrationsfachdienst.de.
(Quelle: Fr. Schlegel ifd)
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Vergünstigungen bei Bus und Bahn mit Schwerbehindertenausweis
Um vergünstigt oder kostenlos Bus und Bahn nutzen zu können, benötigt man neben dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke. Das sogenannte „Beiblatt mit Wertmarke“ bekommt man beim Versorgungsamt oder bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde.
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen
- Bl (Blind)
- H (Hilflos) aufweist
oder der Inhaber des Schwerbehindertenausweises - Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, eine Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe bezieht
- oder eine Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigt (oder gleichgestellt) vorliegt
Stehen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen
- G (erhebliche Gehbehinderung)
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Gl (gehörlos)
kostet die jährliche Wertmarke 80 Euro, für ein halbes Jahr kostet die Wertmarke 40 Euro (Stand 2020).
Die Jahres-Wertmarke kann zurückgeben werden, wenn die sie noch sechs Monate gültig ist. Man bekommt dann 40 Euro erstattet.Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG dürfen neben der Freifahrt (gültige Wertmarke erforderlich) auch eine Kfz-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Mit einer gültigen Wertmarke dürfen allen Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werde. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn. Das sind zum Beispiel:
- Busse
- U-Bahnen
- Stadtbahnen
- S-Bahnen
- Regionalbahnen (RB)
- Regionalexpress (RE)
- Interregio-Express (IRE)
Auch Schiffe im Linien-, und Fährverkehr können kostenlos genutzt werden. Die Wertmarke gilt nur für Plätze in der 2. Klasse.
Merkzeichen B
Ist im Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, darf eine Begleit-Person kostenlos mitfahren. Auch einen Hund darf man dann ohne Zuzahlung mitnehmen. Haben Sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "Bl", dann können Sie einen Blindenführ-Hund kostenlos mitnehmen. Auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle oder Rollatoren, können Sie ohne Zuzahlung mitnehmen.Umfassende Informationen zu Rechten und Nachteilsausgleichen findet man im „Wegweiser für Menschen mit Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales www.zbfs.bayern.de.
Quellen:
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Barrierefrei bauen - schon in jungen Jahren?
Barrierefreies Bauen - ein Thema zu dem man sich nicht früh genug Gedanken machen sollte. Denn Barrieren begegnen uns im Alltag in vielen Situationen.
Sie finden im Downloadbereich den Infobrief der Behindertenbeauftragten des Landkreises Rosenheim, Frau Christiane Grotz, zum Thema Barrierefreies Bauen.
Eine hilfreiche Auflistung von Möglichkeiten zum barrierefreien Bauen ist in der Broschüre der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Bauen und Verkehr zusammengefasst, die Sie ebenfalls im Downloadbereich herunterladen können.