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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

    Nur noch mehrjährige Reisepässe oder Personalausweise

    Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.


    Ab 01.01.2024 werden daher - unabhängig vom Alter - für deutsche Staatsangehörige nur noch mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt.


    Bis zum 31.12.2023 erhalten Sie von der Gemeinde Eggstätt weiterhin noch Kinderreisepässe mit einer einjährigen Gültigkeit (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Gleichzeitig können bis zum 31.12.2023gültige Kinderreisepässe für ein weiteres Jahr (auch hier maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) verlängert werden.


    Erforderliche Unterlagen, die sowohl für die Neuausstellung als auch die Verlängerung benötigt werden, sind:
    •    ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes
    •    eine Geburtsurkunde und
    •    die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter


    Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in unserem Bürgerbüro unter der Rufnummer 08056/9046-11, 9046-35 oder 9046-21. Für weitere Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     

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