Richtige Entsorgung von Feuchttüchern

Schnell noch ein paar Feuchttücher verwendet und dann weg damit. Der Weg über die Toilette ist jedoch der Falsche.
Feuchttücher sind bei vielen Menschen im Alltag kaum wegzudenken. Vor allem Haushalte mit Kleinkindern oder Menschen, die unter empfindlicher Haut leiden, verwenden diese gerne. Nach der Nutzung sollten sie jedoch nicht arglos die Toilette hinuntergespült, sondern über den Restmüll entsorgt werden. In den Rohren führen sie regelmäßig zu problematischen Verstopfungen oder zum Lahmlegen von Pumpwerken. Um den Abwasserstrom zur Kläranlage sicherzustellen, muss so manche Stadt ihre Pumpwerke fast wöchentlich aufwändig von zu Strängen verbundenen und ineinander verhedderten Feuchttüchern befreien. Sowohl im Wasserhaushalts- als auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Herunterspülen von Feuchttüchern über die Toilette verboten.
Folgender Grundsatz gilt: Es hat prinzipiell nichts in der Toilette zu suchen, was im Wasser nicht wie Klopapier zerfällt. Unabhängig davon, ob es sich beim Material um Baumwolle, Polyester oder Viskose handelt. Das entscheidende Kriterium ist die Reißfestigkeit. Dies gilt ebenso für weitere Abfälle wie bspw. gebrauchte Binden, Slipeinlagen, Tampons oder Kondome.
Eine Entsorgung über den eigenen Kompost oder die Biotonne sollte ebenfalls vermieden werden. Auch wenn manche Feuchttücher aus natürlichen Ausgangsmaterialien wie Baumwolle oder Bambus gefertigt sind und Begrifflichkeiten wie „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ aufweisen, ist insbesondere wegen ihrer Reißfestigkeit stark zu bezweifeln, dass sie sich bei der Kompostierung sicher zersetzen. Zudem werden einige Tücher auch chemisch behandelt, gebleicht oder mit Lotionen und Duftstoffen benetzt.
Tipp: Statt Feuchttücher zur Reinigung alternativ einen Waschlappen mit Wasser (und Seife) verwenden. Neben der Vermeidung von Müll kann hierdurch auch eine nennenswerte Menge an Energie eingespart werden, die bspw. für die Herstellung von Viskose und damit Feuchttüchern benötigt wird.
(Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)